Alternative Dispute Resolution

Alternative Dispute Resolution (ADR) bezeichnet zum staatlichen Gerichtsverfahren alternative Streitbeilegungsmethoden.

Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Meist wird der Begriff gebraucht für strukturierte Streitbeilegungsmethoden, bei denen mit Hilfe einer Drittperson ein Ergebnis gefunden wird. Dieses muss aber nicht rechtlich bindend sein. ADR enthält damit ein breites Spektrum an Methoden, von strukturierten Verhandlungen bis hin zu rechtlich bindender Schiedsgerichtsbarkeit.

Mit ADR will man der eingeschränkten Flexibilität und den teilweise hohen Kosten eines staatlichen Gerichtsprozesses begegnen, zu einem von den Parteien als gerechter empfundenen Ergebnis kommen und Rechtsfrieden herstellen. Flexibilität und Verfahrensgerechtigkeit haben auch dazu geführt, ADR-Verfahren in das Gerichtsverfahren zu integrieren oder Wege aus dem gerichtlichen Verfahren hin zu ADR zu weisen (Multi-Door-Courthouse, Güterichter, gerichtsnahe Mediation), um in jedem Einzelfall das angemessene Verfahren zu finden.[1][2][3]

Seit den 2000er Jahren wird auch von Appropriate Dispute Resolution gesprochen.[4]

  1. Harald Walther: Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit – Eine Einführung in die Speyerer Mediationsinitiative 2005
  2. Mediation Website des VG Freiburg, abgerufen am 16. April 2018
  3. Mediation im Sozialrecht (Memento vom 17. April 2018 im Internet Archive) KonfliktmanagementKongress, Hannover 2008. Abgerufen am 7. April 2024.
  4. Carrie Menkel-Meadow: The History and Development of “A” DR (alternative/appropriate dispute resolution) 2016 (englisch); Gottwald, Familie-Partnerschaft-Recht (Zeitschrift) 2004, S. 163.

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